Bundestag entscheidet über Wahlrecht von Behinderten

Foto: KNA - Deutscher Caritasverband

Behinderte Menschen unter gerichtlich bestellter Betreuung dürfen künftig bei Bundestags- und Europawahlen wählen. Der Bundestag hat am 16. Mai 2019 der Gesetzesänderung zugestimmt.

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat.

Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät - aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

Neu ist ein Passus im Bundeswahlgesetz, der Hilfestellung bei der Stimmabgabe regelt. Wer nicht lesen kann oder anderweitig eingeschränkt ist, dem darf geholfen werden. "Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt", heißt es in dem Gesetz. Einflussnahme auf die inhaltliche Entscheidung ist aber ausdrücklich untersagt.