Teilhabestärkungsgesetz stärkt nur bedingt

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Der Deutsche Bundestag hat im April Neuregelungen für Menschen mit Beein­­trächtigungen beschlossen. Folgende konkreten Maßnahmen wurden beschlossen und sollen zu Erleichterungen im Alltags- und Arbeitsleben führen:

  • Das Budget für Ausbildung wird erweitert. Künftig sollen auch Menschen, die bereits in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Ausbildung zu beginnen bzw. erwerbstätig zu werden.
  • Assistenzhunde sollen künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
  • Zudem wird eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch verankert werden, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, in Einrichtungen zu verbessern.            

In einer Stellungnahme kritisieren allerdings die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) gehört, dass ihrer Auffassung nach wichtige Punkte im neuen Gesetz fehlen:

  • Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha-Maßnahme stellen für Menschen mit Beeinträchtigungen häufig ein Problem dar. Die unbekannte Umgebung und fremdes Personal können zu einer besonderen Herausforderung werden. Hier fehlt nach Auffassung der Fachverbände eine geregelte Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf.
  • Einen weiteren Handlungsbedarf sehen die Fachverbände in der bisher noch ungelösten Frage der Erstattung der Corona bedingten Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe. Die Einrichtungen haben die zusätzlichen Leistungen (Schutzausrüstungen, Testungen u.a.) bisher selbst finanzieren müssen.
  • Ca. 60 Prozent der Unternehmen erfüllen ihre Pflicht, Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen, nicht so, wie das vom Gesetz her gefordert wird. Zudem gibt es noch zu viele Unternehmen, die trotz der fünf Prozent Beschäftigungspflicht nicht einen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Hier beklagen die Fachverbände eine fehlende Erhöhung der Ausgleichsabgabe.